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Behandlungskosten
Die privaten Krankenkassen und Krankenzusatzversicherungen sowie die Beihilfe erstatten die Behandlungskosten ganz oder teilweise.
Für gesetzliche Versicherte besteht die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung.
Auf Wunsch wird Ihnen eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstellt. Die Rechnung benötigen insbesondere Privat- und Zusatzversicherte zur Rückerstattung der Heilpraktiker- Behandlungskosten durch die Versicherung.
Die Behandlungskosten erfahren Sie telefonisch oder über E-Mail.

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