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Behandlungskosten

Die privaten Krankenkassen und Krankenzusatzversicherungen sowie die Beihilfe erstatten die Behandlungskosten ganz oder teilweise.

 

Für gesetzliche Versicherte besteht die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung.

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Auf Wunsch wird Ihnen eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstellt. Die Rechnung benötigen insbesondere Privat- und Zusatzversicherte zur Rückerstattung der Heilpraktiker- Behandlungskosten durch die Versicherung.

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Die Behandlungskosten erfahren Sie telefonisch oder über E-Mail.

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